Allgemeine geschäftsbedingungen (agb)

Artikel 1 – Ingress
Die Unternehmen der W4 Gruppe (nachstehend W4 genannt) sind Unternehmen, welche in der
Entwicklung von Websites und Applikationen sowie in der Kreation, Konzeption und Umsetzung von
Kommunikations-, Werbe- und Marktingprojekten tätig sind. Die untenstehenden Geschäftsbedingun-
gen beziehen sich schwerpunktmässig auf den Bereich Entwicklung von WebSites und Applikationen.
 
Artikel 2 – Zweck
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen halten die vertraglichen Regeln zwischen dem
Kunden / der Kundin (nachstehend Auftraggeber genannt) und W4 fest. Die mit dem Kunden verein-
barten Punkte in den jeweiligen Auftragsbestätigungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen grundsätzlich vor.
 
Artikel 3 – Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Koordination und der Umsetzung des Projektes unterstüt-
zend mitzuwirken und W4 sämtliche erforderlichen Informationen und Materialien zur Vergung zu
stellen, sowie gemeinsam vereinbarte Termine einzuhalten. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass
eine fehlende oder mangelhafte Mitwirkung seinerseits Mehraufwände und insbesondere Verzögerun-
gen bewirken kann, für welche W4 nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.
 
Artikel 4 – Ablieferung und Abnahme
1. W4 präsentiert die vertraglich umschriebenen Leistungen gemäss gemeinsam definiertem Terminplan.
2. Sobald der Auftraggeber sein Einversndnis zum Arbeitsresultat gegeben hat, erfolgt die
Implementierung. Damit gilt der Vertrag als erllt.
 
Artikel 5 – Rechte am Arbeitsresultat
1. Der Auftraggeber erwirbt mit Bezahlung des Honorars das uneingeschränkte, weltweite, übertragbare,
gebührenfreie Nutzungsrecht.
2. Das Eigentum sowie sämtliche Schutzrechte, einschliesslich des Urheberrechtes, verbleiben bei W4.
3. Der Auftraggeber räumt W4 das Recht ein, ihren Firmennamen mit einem entsprechenden Hinweis
auf ihre Funktion als Urheberin auf dem Arbeitsresultat diskret zu platzieren.
4. W4 ist Inhaberin der Urheberrechte der von W4 erstellten Programme, auch wenn diese speziell für
den Kunden entworfen und programmiert wurden.
5. Der Sourcecode/Quellcode der Programmierung bleibt Eigentum der W4. Auf Wunsch kann der Sour-
cecode/Quellcode dem Kunden überlassen werden. Überlassung des Sourcecode/Quellcode an den
Kunden stellt ein entschädigungspflichtiges Bearbeitungsrechts dar, für das ein separates Entgeld in
der Höhe von 50% des initalen Projektwertes geschuldet wird.
 
Artikel 6 – Gewährleistung für Mängelfreiheit
1. W4 sichert die Ausführung der vereinbarten Arbeiten in Anwendung der pflichtgemässen Sorgfalt
und Fachkenntnisse zu, welche erforderlich sind, um ein qualitativ hoch stehendes Produkt her-
zustellen und dieses - bei Anwendung zeitgemässer Technologie - seinem Zweck entsprechend zu
nutzen.
2. W4 verpflichtet sich zur kostenlosen Behebung von Mängeln welche durch die Arbeit von W4
entstanden sind, während einer Garantieperiode von drei Monaten nach Vertragserfüllung.
3. Wird OpenSource Software zum Einsatz gebracht, übernimmt W4 für bereits in der Grundversion ent-
haltene Fehlfunktionen keine Gewährleistung. Diese müssen gegebenenfalls zu Lasten des Kunden
behoben werden.
 
Artikel 7 – Rechtsgewährleistung
1. Der Kunde / die Kundin sichert zu, dass sich die W4 zur Vergung gestellten Materialien, Unterlagen,
Bilder, Texte, Tonwerke etc. in ihrem Eigentum befindet, bzw. dass sie von den Berechtigten eine
Lizenz eingeholt hat.
2. W4 sichert zu, dass für die Erstellung der Homepage nur Materialien, Unterlagen, Bilder, Texte,
Tonwerke etc. verwendet worden sind:
I. welche vom Kunden / von der Kundin zugewiesen worden sind, oder
II. welche durch eigenes Personal entwickelt worden sind, oder
III. welche frei von jeweiligen Schutzrechten sind, oder
IV. für welche beim Berechtigten eine Lizenz eingeholt worden ist.
 
Artikel 8 - Haftungsausschluss
W4 schliesst im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Haftung für Schäden im Zusammenhang
mit der Vertragserllung aus.
 
Artikel 9 - Vertraulichkeit
W4 verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der Ausführung wahrgenom-
menen Geschäftsgeheimnisse, erhaltene Unterlagen und weitere Informationen geheim zu halten. W4
verpflichtet  sich überdies, eventuell von ihr zur Vertragserllung zugezogene Dritte der Vertraulich-
keitspflicht zu unterwerfen. Diese Pflicht besteht nach der Erfüllung bzw. Aufhebung des Vertrages
weiter.
 
Artikel 10 - Werbung
W4 darf für eigene Zwecke und unter Beachtung von Art. 9 dieses Vertrages Screens und Anwendun-
gen zu Werbezwecken und PR-Aktivitäten verwenden.
 
Artikel 11 - Dauer des Vertrages, Kündigungsrecht
1. Der Vertrag endet automatisch mit der Erllung der im Vertrag umschriebenen Leistungen.
2. Umfasst das gelieferte Produkt Wartungsdienstleistungen, werden die Modalitäten hierzu
in einer eigenen Vereinbarung geregelt.
3. Umfasst das gelieferte Produkt ein Hosting - Betriebsabkommen, werden die Modalitäten hierzu
in einer eigenen Vereinbarung geregelt.
 
Artikel 12 - Weiterhrende Entwicklungen
Sämtliche Leistungen, welche nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, werden
von der dort festgehaltenen Pauschalvergütung nicht umfasst. Darunter fallen insbesondere auch
Änderungen, Aktualisierungen und Weiterentwicklungen (sog. Updates) eines Produkts. Solche wei-
terhrenden Aufträge sind Gegenstand separater Verhandlungen.
 
Artikel 13 – Nicht termingerechter Bezahlung
Bei nicht termingerechter Bezahlung wird für Mahn- und Bearbeitungsgebühren ein Unkostenbeitrag
von CHF 280.- zuzüglich eines Verzugszinses von 9 % per annum erhoben. Die W4 ist bei Zahlungs-
verzug des Kunden berechtigt, Dritte mit dem Inkasso von Zahlungsausständen zu beauftragen sowie
die Forderungen an Dritte im In- und Ausland abzutreten.
 
Artikel 14 – Stundenpakete
W4 Stundenpakte werden im Voraus in Rechnung gestellt . Stundenrapporte werden wöchentlich geführt, um die Transparenz zu gewährleisten. Ist das Stundenpaket aufgebraucht, informiert W4 den Kunden frühzeitig. Ein reduzierter Stundensatz kann nur bei dem Kauf von Stundenpaketen gewährleistet werden. Die Zusammenarbeit kann jederzeit aufgelöst werden. Stunden des gekauften Stundenpaketes, welche nicht verbraucht wurden, werden nicht zurückvergütet.
 
Artikel 15 - Erklärung zur Browser-Kompatibilität
Die Entwicklung von Software, die auf mehreren Webbrowsern funktioniert, ist ein Muss, und
wir möchten sicherstellen, dass unsere Kunden nicht durch den von ihnen verwendeten
Webbrowser eingeschränkt werden. Wir sind uns jedoch darüber im Klaren, dass die Entwicklung
von Websites, die auf allen Webbrowsern identisch, effektiv und effizient funktionieren,
unmöglich zu erreichen ist. Aus diesem Grund kann W4 nur garantieren, dass die
von ihr entwickelten Websites mit den unter https://www.w-4.ch/en/w4/compatibility-list
aufgeführten Browsern einwandfrei funktionieren. Müssen andere Browser unterstützt
werden, entstehen in der Regel zusätzliche Kosten.
 
Artikel 16 – Allgemeines & Gerichtsstand
Die im Text gewählte männliche Form schliesst die weibliche Form mit ein. Gerichtsstand ist Zürich (Schweiz)

 

 

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